Frau zu Mann

Angleichung von Frau zu Mann bei jugendlichen und erwachsenen transidenten Menschen

Ist das Empfinden mit dem eigenen weiblichen Körper nicht stimmig, und alles Fühlen und Denken ist männlich, spricht man von Transidentität (Transsexualität).

In der Regel folgt darauf eine Selbstfindungsphase, das ist ein Ringen zwischen dem bereits gelebten weiblichen angepassten Leben – mit all dem Erreichten, der Familie, und dem Umfeld – und den Ängsten vor der Zukunft, einschließlich möglichen Konsequenzen bei einem Leben als Mann.

In dieser Situation erfährt man Hilfe bei uns, oder in einer der anderen zahlreichen Selbsthilfe-Gruppen. Diese beraten und sind Begleiter auf dem weiteren Weg.

Sollte der Weg von Frau zum Mann aus – und mit – voller Überzeugung beschritten werden, führt der erste Weg in psychotherapeutische Behandlung. Der oder die Therapeut_in ebnen dann, bei der Überzeugung, dass ein Transsexualismus F64.0 vorliegt, den Weg zur Hormontherapie durch einen Endokrinologen.

Der Gabe von Hormonen und Hormonblockern gehen ca. 6 Monate Psychotherapie mit einem Indikationsschreiben und eine gründliche medizinische Untersuchung durch den Endokrinologen voraus.

Nach unserer Erfahrung ist mit der ersten Hormoneinnahme der beste Zeitpunkt die Namens- und Personenstandänderung bei Gericht zu beantragen. Vom Einreichen der Unterlagen, über die beiden Gutachten, bis zum rechtskräftigen Beschluss endlich gesetzlich Mann zu sein, vergehen meist 7-8 Monate.

Mit diesem Beschluss kann alles nach dem neuen Namen und Geschlecht geändert werden. Die Frau ist gesetzlich nun Mann.

Die Anträge an die Krankenkasse, zwecks Kostenübernahme für die geschlechtsangleichende Operationen, Mastik, Entfernung der Gebärmutter, Klitpen, Penisaufbau, Implantation der Penispumpe und von Silikonhoden können nach den Krankenkassen-Richtlinien erst nach 18 Monaten psychotherapeutischer Begleitung gestellt werden.

Bei Jugendlichen gilt, keine OP vor dem 18. Lebensjahr. Diese benötigen vor der Volljährigkeit für alle Bereiche die Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter.

Sollte alles ohne besondere Wartezeiten und Komplikationen ablaufen, sind die Zeiten vom Beginn der Psychotherapie:

  • Hormone und Hormonblocker (min. 6 Monate)
  • Beschluss zur Namens- und Personenstandänderung (min. 14 Monate)

Die Krankenhäuser setzen zur OP-Terminierung eine Kostenübernahmebestätigung der Krankenkasse voraus und haben momentan durchaus eine Wartezeit von mindestens einem halben Jahr bei Mastik und Gebärmutterentfernung. Bis zu einem Jahr bei den Genitaloperationen, wobei in diesem Bereich immer mindestens ein halbes Jahr zwischen den Eingriffen angegeben ist.

Bei komplikationslosem Verlauf entspricht das 6 Operationen in ca. 3 Jahren.

Sich selbst zu hinterfragen ist wichtig, Medikamente und OP nur aus tiefstem Empfinden. Und Sicherheit für sich selbst!

4 Gedanken zu “Frau zu Mann

  1. „Sollte der Weg von Frau zum Mann aus – und mit – voller Überzeugung beschritten werden, führt der erste Weg in psychotherapeutische Behandlung. Der oder die Therapeut_in ebnen dann, bei der Überzeugung, dass ein Transsexualismus F64.0 vorliegt, den Weg zur Hormontherapie durch einen Endokrinologen.“

    Werden einem da nicht eher Steine in den Weg gelegt bzw davon abgeraten?

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    • Bei einer vernünftigen Therapeuten-Person sollte das kein Problem sein. Sollte natürlich jemand sein, der/die sich mit dem Thema Trans* auskennt. Also keine Wald- und Wiesen Therapeut*in, sondern eine Person, die auf das Gebiet spezialisiert ist.

      Mit 6-12 Monaten Wartezeit auf die Hormone wird man aber schon rechnen müssen. Wird vom individuellen Fall abhängen.

      Man kommt aber auch nicht wirklich drum herum wenn man medizinische Schritte für die Transition einleiten möchte. Spätestens bei OPs wird es nicht mehr ohne Indikationsschreiben von einer Therapeuten-Person gehen.

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  2. Das kann im Prinzip auch deine jetzige Therapeutin machen. Du brauchst ein Schreiben von ihr in dem sinngemäß drin steht, dass die Diagnose F64.0 gesichert ist, und aufgrund deines Leidensdrucks eine gegengeschlechtliche Hormontherapie indiziert ist.

    Wichtig dabei sind: „gesicherte Diagnose“ und „aufgrund des Leidensdrucks indiziert“.

    Das macht dann aber trotzdem nicht jeder Endo. Wir haben schon von welchen gehört, die zusätzlich zur Indikation noch die Gutachten aus der Vornamens- und Personenstandsänderung sehen wollten. Was völliger Blödsinn ist, aber… naja…

    Falls du aus Dortmund oder Umgebung kommst, dann komm doch einfach mal Mittwoch Abends in unsere Gruppe. Da können wir dann im Gespräch viel detaillierter auf dich eingehen. Und dir dann auch Endos aus der Umgebung empfehlen.

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  3. Ich habe eine Frage zu diesem Beitrag.

    Ich bin bereits seit 1 1/2 Jahren in Psychotherapie, jedoch ursprünglich wegen einem anderen Auslöser. Nun weiß meine Therapeutin seit etwa 7 Monaten, dass ich Trans bin und ist auch schon fast genau so lange selbst davon überzeugt, dass bei mir der Transsexualismus nach F64.0 vorliegt.

    Muss ich jetzt erneut zu einem anderen Therapeuten gehen oder kann ich mir das ohne weitere 6 Monate sofort von meiner eigenen Bestätigen lassen und direkt einen Endokrinologen aufsuchen?

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