Mann zu Frau

Angleichung von Mann zu Frau bei jugendlichen und erwachsenen transidenten Menschen

Ist das Empfinden, mit dem eigenen männlichen Körper nicht stimmig und alles Fühlen und Denken ist weiblich, spricht man von Transidentität (Transsexualität).

In der Regel folgt darauf eine Selbstfindungsphase; das ist ein Ringen zwischen dem bereits gelebten männlich angepassten Leben – mit all dem Erreichten, der Familie und dem Umfeld – und den Ängsten vor der Zukunft, einschließlich möglichen Konsequenzen bei einem Leben als Frau.

In dieser Situation erfährt man Hilfe bei uns, oder in einer der anderen zahlreichen Selbsthilfegruppen. Diese beraten und sind Begleiter auf dem weiteren Weg.

Sollte der Weg von Mann zur Frau aus – und mit – voller Überzeugung beschritten werden, führt der erste Weg in psychotherapeutische Behandlung. Der oder die Therapeut_in ebnen dann, bei der Überzeugung, dass ein Transsexualismus F64.0 vorliegt, den Weg zur Hormontherapie durch einen Endokrinologen.

Der Gabe von Hormonen und Hormonblockern gehen ca. 6 Monate Psychotherapie mit einem Indikationsschreiben und eine gründliche medizinische Untersuchung durch den Endokrinologen voraus.

Während dieser Zeit kann schon mit der Logopädie zur Angleichung der Stimme begonnen werden.

Nach unserer Erfahrung ist die erste Hormoneinnahme der beste Zeitpunkt die Namens- und Personenstandänderung bei Gericht zu beantragen. Vom Einreichen der Unterlagen, über die beiden Gutachten, bis zu dem rechtskräftigen Beschluss endlich gesetzlich Frau zu sein, vergehen meist 7-8 Monate.

Mit diesem Beschluss kann alles nach dem neuen Namen und Geschlecht geändert werden, der Mann ist gesetzlich nun Frau.

Die Anträge an die Krankenkasse, zwecks Kostenübernahme für die geschlechtsangleichende Operation, Barthaarepilation und Adamsapfelangleichung können nach den Krankenkassen-Richtlinien erst nach 18 Monaten psychotherapeutische Begleitung gestellt werden.

Beim Brustaufbau werden 24 Monate Hormontherapie vorausgesetzt.

Bei Jugendlichen gilt, keine OP vor dem 18. Lebensjahr. Diese benötigen vor der Volljährigkeit für alle Bereiche die Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter.

Sollte alles ohne besondere Wartezeiten und Komplikationen ablaufen, sind die Zeiten vom Beginn der Psychotherapie:

  • Hormone und Hormonblocker (min. 6 Monate)
  • Beschluss zur Namens- und Personenstandänderung (min. 14 Monate)
  • Kostenübernahmebestätigung der Krankenkasse für obige Leistungen (min. 19 Monate)
  • Bei Brustaufbaugenehmigung verlängert sich das sogar auf 30 Monate.

Die Krankenhäuser setzen zur OP-Terminierung eine Kostenübernahmebestätigung der Krankenkasse voraus und haben momentan durchaus eine Wartezeit von mindestens einem Jahr.

Sich selbst zu hinterfragen ist wichtig, Medikamente und OP nur aus tiefstem Empfinden, und Sicherheit für sich selbst!

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